REGULIERUNG
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder hat gegen den als Capital Bra bekannten Rapper ein Zwangsgeld von 250.000 Euro festgesetzt. Den Bescheid ließ die Behörde mit Unterstützung der Polizei am 18. April 2026 bei einem Konzert in Wiesbaden zustellen.
Nach Erkenntnissen der GGL filmte sich der Rapper bei der Teilnahme an unerlaubten Online-Glücksspielen, verbreitete diese Aufnahmen in Livestreams und Videos, schaltete dauerhafte Bannerwerbung und betrieb eine Vergleichsseite für illegale Anbieter. Werbung für illegales Glücksspiel ist nach Paragraf 5 Absatz 7 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 verboten. Bereits im Oktober 2025 hatte die Behörde ein Verfahren eingeleitet; auf Anhörung und Untersagungsverfügung reagierte der Künstler nicht, woraufhin das Zwangsgeld vollstreckt wurde.
GGL-Vorstand Ronald Benter erklärte, man schrecke auch vor bekannten Namen nicht zurück. Entscheidend ist die rechtliche Einordnung: Das öffentliche Zeigen und Streamen der Teilnahme an illegalem Glücksspiel wertet die Behörde nicht als bloße Unterhaltung, sondern als Werbung. Der Fall steht damit für eine deutlich schärfere Durchsetzung gegen Reichweitenwerbung im Influencer- und Streaming-Bereich.
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„Für die Affiliate- und Creator-Szene ist das die eigentliche Nachricht, nicht der prominente Name. Wenn ein Livestream mit unrealistisch wirkenden Gewinnen schon als Werbung gilt, dann verschiebt sich die Grenze für alle, die mit Reichweite und unlizenzierten Marken arbeiten. Vergleichsseiten für nicht erlaubte Anbieter sind damit ein offenes Risiko, kein Graubereich."
— Felix Neumann, Deutscher Glücks- und Wettexperte
Wer in Deutschland Reichweite hat, sollte Kooperationen und Inhalte auf den Lizenzstatus der beworbenen Anbieter prüfen. Bewegt sich eine Marke nicht auf der GGL-Whitelist, drohen Zwangsgelder und im Einzelfall strafrechtliche Risiken nach Paragraf 284 StGB.
Verantwortungsvolles Spiel: Glücksspiel ab 18 Jahren und mit Risiken verbunden. Die BZgA hilft anonym unter 0800 1 37 27 00 und auf check-dein-spiel.de.